
Pflegegrade verstehen – So beantragen Sie Unterstützung richtig
Wer zum ersten Mal mit dem Thema Pflege konfrontiert ist, steht oft vor einem Berg von Fragen: Was ist ein Pflegegrad? Wie wird er festgestellt? Welche Leistungen stehen uns zu? Und wie läuft das Ganze eigentlich ab?
Keine Sorge – in diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Pflegegrad richtig beantragen, was bei der Begutachtung wichtig ist und worauf Sie als Angehöriger oder Betroffener achten sollten.
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad beschreibt, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag benötigt – etwa bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder der Organisation des Tages. Es gibt fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen durch die Pflegekasse zu.
Wer bekommt einen Pflegegrad?
Pflegegrade werden an Menschen vergeben, die:
-
gesundheitlich bedingt in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind
-
voraussichtlich länger als sechs Monate auf Unterstützung angewiesen sind
-
im Alltag regelmäßig auf Hilfe durch andere angewiesen sind
So beantragen Sie einen Pflegegrad – Schritt für Schritt
✅ Schritt 1: Antrag stellen
Sie (oder ein Angehöriger) stellen bei der zuständigen Pflegekasse einen schriftlichen oder telefonischen Antrag auf Pflegeleistungen. Meist reicht ein formloser Satz:
„Hiermit beantrage ich Pflegeleistungen für Frau/Herrn XY.“
Tipp: Notieren Sie das Datum – ab Antragstellung haben Sie Anspruch auf rückwirkende Leistungen.
✅ Schritt 2: Begutachtung durch den MDK
Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein anderer Prüfdienst bei Ihnen und kündigt einen Begutachtungstermin an.
Beim Hausbesuch wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person ist – z. B. beim Anziehen, Essen, Gehen, Kommunizieren oder im Umgang mit Medikamenten.
✅ Schritt 3: Pflegegrad-Bescheid erhalten
Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse. Dieser enthält:
-
den zuerkannten Pflegegrad (1–5)
-
eine Übersicht über Ihre Leistungsansprüche
-
ggf. Begründungen oder Hinweise
✅ Schritt 4: Leistungen beantragen & organisieren
Je nach Pflegegrad können Sie nun Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Betreuung oder Hauswirtschaftshilfe nutzen.
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind: Widerspruch ist möglich – und in vielen Fällen auch erfolgreich.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad | Bedeutung | Beispiel |
---|---|---|
1 | geringe Beeinträchtigung | z. B. leichte Vergesslichkeit, Alltagshilfen nötig |
2 | erhebliche Beeinträchtigung | z. B. Hilfe bei Körperpflege, Orientierung, Mobilität |
3 | schwere Beeinträchtigung | z. B. regelmäßige Unterstützung in mehreren Bereichen |
4 | schwerste Beeinträchtigung | z. B. dauerhafte Betreuung, kaum Selbstständigkeit |
5 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | z. B. schwere neurologische Erkrankung, Intensivpflege |
✅ Checkliste: Worauf Sie achten sollten
🔲 Antrag frühzeitig stellen – Leistungen gibt’s ab Antragsdatum
🔲 Hausbesuch vorbereiten – Alltag schildern, nichts beschönigen
🔲 Unterstützung dokumentieren – Wer hilft, wie oft, wie lange?
🔲 Widerspruch bei falscher Einstufung nicht scheuen
🔲 Pflegeberatung nutzen – z. B. bei uns, kostenfrei nach § 37.3 SGB XI
Unser Tipp
Beim ersten Antrag ist vieles neu – und oft auch emotional belastend. Deshalb lohnt es sich, Unterstützung zu holen. Gute Pflege beginnt mit einer guten Beratung.
Die 6 Kriterien bei der Begutachtung
-
Mobilität (z. B. Aufstehen, Fortbewegen)
-
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
-
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
-
Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung)
-
Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen
-
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
✅ Checkliste: Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt
🔲 Pflegekasse kontaktieren und Antrag stellen
🔲 Termin zur Begutachtung abwarten
🔲 Sich auf das Gespräch vorbereiten (z. B. Tagesstruktur notieren, Medikamente bereithalten)
🔲 Gutachter*in zum Termin begleiten, wenn möglich
🔲 Bescheid prüfen – bei Ablehnung ggf. Widerspruch einlegen
🔲 Beratungstermin vereinbaren, um Leistungen optimal zu nutzen
Widerspruch – wenn der Pflegegrad zu niedrig erscheint
Viele Anträge werden zunächst zu niedrig oder sogar abgelehnt bewertet. Wichtig: Sie haben das Recht auf Widerspruch. Und oft lohnt es sich – vor allem, wenn der tatsächliche Pflegebedarf nicht richtig erfasst wurde.
Unser Tipp
Notieren Sie im Vorfeld des Begutachtungstermins alles, was im Alltag schwerfällt – auch Dinge, die für Sie „selbstverständlich“ erscheinen. Selbst kleine Einschränkungen summieren sich. Der Gutachter sieht nur einen kurzen Ausschnitt – umso wichtiger ist Ihre Vorbereitung.
Sie möchten Unterstützung beim Antrag oder beim Widerspruch?
Wir helfen Ihnen bei jedem Schritt – vom ersten Antrag über die Begleitung beim Gutachtertermin bis zur optimalen Nutzung Ihrer Leistungen.
Sie brauchen Hilfe beim Antrag oder bei der Einstufung?
Wir sind für Sie da – persönlich, verständlich und mit viel Erfahrung.
👉 Jetzt Rückruf anfordern oder direkt Kontakt aufnehmen: [Kontaktseite öffnen]